Rechtsunsicherheit bei der Pendlerpauschale offiziell beendet
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert aktuell alle Steuerzahler über die gesetzliche Wiedereinführung der Pendlerpauschale. Die bis Ende 2006 geltende Regelung wird punktgenau und unbefristet wiederhergestellt. Damit können Pendler wieder ab dem ersten Kilometer die Entfernungspauschale von 30 Cent geltend machen. Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel und Unfallkosten, die auf dem Weg von oder zur regelmäßigen Arbeits- bzw. Betriebsstätte entstehen, sind ebenfalls wieder zusätzlich zu berücksichtigen. Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2007 und 2008 gelten hinsichtlich der Pauschale nicht mehr als vorläufig. Die Bürger müssen innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist das Finanzamt informieren, wenn in einer Einkommensteuererklärung nicht erfasste Aufwendungen zusätzlich berücksichtigt werden sollen.
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