O Tannenbaum, o Tannenbaum, wie giftig sind deine Blätter
Der Tannenbaum: Vom Kultobjekt zum Gefahrengut
An Weihnachten darf er nicht fehlen: Der Tannenbaum. Wenn der frische Duft von Harz und Nadeln das Zimmer erfüllt, die Kerzen am Weihnachtsbaum erleuchten und die Weihnachtskugeln im Glanz erstrahlen, kehrt nicht allein die Weihnachtsstimmung ein, sondern wird auch gerne und immer wieder ein Lied angestimmt: O Tannenbaum, o Tannenbaum…“ Dieses Jahr mag diese Stimmung allerdings ein wenig getrübt sein.
Denn aufgrund der großen Nachfrage gibt es auch in Deutschland viele „Tannenfarmen“, bei denen Pestizide zum Einsatz kommen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte bereits im letzten Jahr in sechs von 15 getesteten Weihnachtstannen teils verbotene Rückstände gefunden. Und auch in diesem Jahr wird wieder davor gewarnt, da das Bundesamt für Verbraucherschutz bei den Landwirten, die die „Tannenfarmen“ betreiben, auf einen freiwilligen Verzicht der jeweiligen Pestizidmixtur setzen.
Da nicht auszuschließen ist, dass durch die beheizte Raumluft die Pestizidrückstände freigesetzt werden, wird Familien mit Kleinkindern geraten, sich besser einen Bio-Tannenbaum für das Weihnachtsfest anzuschaffen.
O Tannenbaum, o Tannenbaum, wie hast du dich gewandelt
Solche Tannenfarmen oder Weihnachtsbaumplantagen sind keine Erfindung der Neuzeit. In Amerika wurde bereits 1920 die ersten „Tree-farms“ gegründet, um den Bedarf an Weihnachtsbäumen zu decken. Und dieser ist seitdem enorm gestiegen. Allein im Jahr 2002 wurden über 40 Millionen Tannenbäume in den USA gekauft.
Doch das Kultobjekt hat sich auch gewandelt und unterlag dem Trend der Zeit. Im Jahre 1958 wurde der erste künstliche Tannenbaum in den USA auf den Markt gebracht, dem später Plastik-Tannenbäume in allen erdenklichen Farben, Größen und Formen folgten. Und so wird auch in den kommenden Jahren immer wieder neue Trends – beispielsweise den Tannenbaum im Blumentopf – geben, die das Kultobjekt modern halten. Allerdings sollte dabei eine Grenze gezogen werden: Kein Tannenbaum sollte als Gefahrengut eingestuft werden müssen.
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