Mit der E-Zigarette auf Geschäftsreise
Als Konsument von E-Zigaretten möchten Sie sicherlich auch auf Ihren Dienstreisen nicht auf Ihr Dampfgerät verzichten. Um nicht von diversen Verboten oder Einschränkungen überrascht zu werden, sollten sich Geschäftsreisende in Ruhe auf ihre Reise vorbereiten und sich über Bestimmungen zu Gebrauch und Transport in den jeweiligen Destinationen bzw. Verkehrsmitteln informieren. Hierzu möchte dieser Artikel einen kleinen Beitrag leisten.
Eine erfolgreiche Dienstreise mit der E-Zigarette – was es zu beachten gilt
Konsumenten von E-Zigaretten können auf ihren Business-Reisen nicht überall mit denselben Freiheiten rechnen, wie es in der Bundesrepublik der Fall ist. Innerhalb der Europäischen Union sind jedoch weder die Einfuhr noch das Dampfen selbst mit großen Hindernissen verbunden. In der Regel ist der Konsum von E-Zigaretten überall dort erlaubt, wo auch das Rauchen gestattet ist.
Allerdings sollte bei den Flüssigkeiten darauf geachtet werden, dass sowohl in Norwegen als auch der Schweiz ausschließlich Liquids zugelassen sind, die kein Nikotin enthalten. Finnland erlaubt dagegen nur Flüssigkeiten, die eindeutig nach Tabak schmecken.
Dampfen im außereuropäischen Ausland
Verbot bzw. unklare Gesetzeslage
In Lateinamerika zählen Argentinien, Brasilien und Mexiko zu denjenigen Staaten, in denen ein grundsätzliches Verbot der E-Zigarette herrscht. Erfahrungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten haben gezeigt, dass das Dampfgerät häufig bei der Einreise konfisziert wird. Weitere arabische Staaten wie Katar und Jordanien haben den Gebrauch von E-Zigaretten ebenfalls verboten.
Außerdem sind sowohl Einfuhr als auch Gebrauch von Dampfgeräten in vielen asiatischen Ländern illegal. Insbesondere Singapur verhängt empfindliche Geldstrafen, in einigen Fällen sogar Gefängnisstrafen, für Einfuhr und Nutzung von E-Zigaretten. Ähnlich harte Konsequenzen zieht die Einfuhr von Dampfgeräten nach Thailand und Taiwan nach sich.
Leider herrscht in vielen Ländern bis heute eine unklare Gesetzeslage. Bei Unsicherheit sollte die E-Zigarette daher lieber zuhause bleiben.
Eingeschränkter Konsum
In den Vereinigten Staaten existiert eine uneinheitliche Gesetzgebung. Zwar ist der Genuss von E-Zigaretten nicht grundsätzlich verboten. Allerdings sollten sich Geschäftsreisende über die jeweiligen Gepflogenheiten in den Bundesstaaten informieren, welche für sie von Belang sind. Die USA sind bekannt für ihre oftmals sehr gravierenden Abweichungen bei der Gesetzgebung in den einzelnen Bundesstaaten.
Während die Türkei, Ägypten und Malaysia das Rauchen von E-Zigaretten gestatten, ist es in diesen Ländern jedoch nicht möglich, Dampfgeräte, Zubehör oder Liquids zu erwerben. Australien verlangt eine ärztliche Bescheinigung für die Einfuhr von E-Zigaretten.
Was gilt es im Zusammenhang mit E-Zigaretten auf Flugreisen zu beachten?
Die strikten Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen verbieten zumeist das Dampfen von E-Zigaretten. Sollte ein Flughafen über ausgewiesene Raucherzonen verfügen, bedeutet dies jedoch nicht, dass der Genuss von E-Zigaretten ebenfalls erlaubt ist. Je nach Staat und lokaler Gesetzgebung ist es ratsam und sinnvoll, wenn ausländische Geschäftsreisende Vorsicht im Umgang mit ihren Dampfgeräten walten lassen.
Da global bei jeglichen Airlines Rauchverbot gilt, ist das Dampfen während des Fluges ebenfalls strikt untersagt. Sowohl Rauch als auch Dampf können Fehlalarm bei den Rauchmeldern auslösen, was die Verursacher teuer zu stehen kommen kann. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass Dampfgeräte immer im Handgepäck mitgeführt werden. Wie alle Akkus können auch die Batterien der E-Zigarette in Brand geraten, weswegen diese allgemein als Gefahrgut eingestuft sind.
Aufgrund der hohen Druckunterschiede, denen die Liquid-Behälter auf einer Flugreise ausgesetzt sind, können Verdampfer hin und wieder Flüssigkeit verlieren. Vor der Reise sollten daher die Tanks von E-Zigaretten entleert werden. Darüber hinaus dürfen nicht mehr als 100 ml Flüssigkeit mitgeführt werden, da Liquids ansonsten bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen beschlagnahmt werden.
Fazit
Auch auf Business-Reisen muss niemand auf seine E-Zigarette verzichten. Es ist allerdings empfehlenswert, sich über die lokalen Gepflogenheiten und die Gesetzgebung der jeweiligen Staaten zu informieren, in welche die Reise führt. Wer keine bösen Überraschungen erleben möchte, ist darauf vorbereitet, sich dem Gastland anzupassen.
Da es sich bei der E-Zigarette im weitesten Sinne um „Elektronik“ handelt, ist darauf zu achten, alle Vorschriften zu erfüllen, die für Batterien und Akkus in den jeweiligen Verkehrsmitteln gelten. Gepäckvorschriften der Airlines bieten bereits einen umfassenden Überblick über aktuelle Standards.
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