Praktikantin statt Profi: Kein volles Honorar für Leistung durch Nicht-Fachmann
Streit um Hochzeitsfotos: Profi angefordert – Praktikantin bekommen
Ein Fotograf forderte ein frisch vermähltes Ehepaar zur Zahlung von 307,38 € für die Erstellung von Hochzeitsfotos auf. Die Eheleute lehnten die Zahlung mit der Begründung ab, dass die Fotos nicht der vertraglich vereinbarten Qualität entsprächen. Die Parteien hatten vereinbart, dass die Hochzeit des Paares fotografisch von einem ausgebildeten Fotografen fotografiert würde. Der Preis für das sogenannte "Basispaket3" betrug 799 € und war als "zeitgenössische Hochzeitsfotografie" umschrieben. Dabei sollten die Hochzeitszeremonie, die Hochzeitsfeier und das Hochzeitspaar in einer selbst gewählten Umgebung abgebildet werden. Der Fotograf schickte eine Praktikantin zur Hochzeit, deren Fotos qualitativ jedoch nicht den Vorstellungen des Ehepaares entsprachen. Von der kirchlichen Zeremonie hatte die Praktikantin gar keine Fotos gemacht, obwohl dies Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung war. Über die Qualität der Fotos der abgebildeten Hochzeitsfeier waren sich die Parteien uneins. Das Ehepaar hatte die Bilder ausgehändigt bekommen und freiwillig 150 € gezahlt.
Das Gericht hat die Klage des Fotografen auf einen weitergehenden Vergütungsanspruch abgewiesen. Ein weiterer Vergütungsanspruch bestehe bei einer Leistung durch einen Nicht-Fachmann nicht. Im Streitfall könne nicht ohne weiteres angenommen werden, dass die Leistung von wenigstens mittlerer Art und Güte sei (AG Hannover, Urteil vom 01.07.2013, Az.: 412 C 4005/13).
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