Künstlersozialabgabe zur Künstlersozialversicherung steigt: Rententräger drohen mit Betriebsprüfung
Künstlersozialabgabe zur Künstlersozialversicherung steigt 2013 auf 4,1 Prozent: Vorsicht, Betriebsprüfung!
Das Bundesarbeitsministerium und das Bundesfinanzministerium haben bestimmt, dass die Künstlersozialabgabe zur Künstlersozialversicherung 2013 von jetzt 3,9 Prozent auf künftig 4,1 Prozent steigt. Das Bundesarbeitsministerium hat alle betroffenen Unternehmen dazu aufgefordert, entsprechende Honorare an die Künstlersozialkasse zu melden. Um auch zukünftig einen niedrigen Beitragssatz sicherstellen zu können, sei es erforderlich, lückenlos sämtliche Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nähmen, auch tatsächlich zur Künstlersozialabgabe heranzuziehen. Die Rententräger haben angekündigt, im Rahmen der individuellen Betriebsprüfung verstärkt auf die Künstlersozialabgabe zu achten. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 €.
Freischaffende Künstler und Publizisten erhalten über die Künstlersozialversicherung einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Finanzierung der Künstlersozialversicherung erfolgt durch eigene Beiträge, einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe, die Unternehmen auf Honorare an freie Künstler und Publizisten zahlen.
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