Übler Trick – Keine Herstellergarantie bei Kauf von Markengeräten im Online-Shop
Hersteller verweigern Herstellergarantie für Verkäufe im Online-Shop
Wer Einkäufe in einem Online-Shop im Internet tätigt, sollte scharf aufpassen: Viele Hersteller strafen das mit dem Verlust ihrer Herstellergarantie. Die Verbraucherzentrale NRW entdeckte bekannte Markenhersteller, die auf diese Art Verbraucher verärgern. Während bei der Gewährleistung jeder Händler zwei Jahre per Gesetz verpflichtet ist, für die fehlerfreie Funktion seiner Neuware einzustehen, kommt die Garantie in der Regel vom Hersteller und ist eine freiwillige Leistung, gleich ob sie für ein, zwei oder 20 Jahre gilt. Die Garantie des Herstellers kann jedoch bei den Händlern helfen, die sich bereits sechs Monate nach Erwerb auf die sogenannte Umkehr der Beweislast berufen. Das ist erlaubt, aber ärgerlich. Oft ist es für den Kunden schwer zu beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war. Doch was kaum ein Verbraucher ahnt – wer im Online-Shop kauft, verliert oft automatisch die Herstellergarantie. Die Verbraucherzentrale NRW entdeckte viele namhafte Marken-Hersteller, die so ihre Kundschaft abstrafen. Die Verbraucherschützer fanden keinen nichtautorisierten Händler, der darauf hinwies, dass die Garantie beim Kauf entfällt oder verkürzt ist.
Nachfragen beim Hersteller sind unverzichtbar
Der Tipp der Verbraucherzentrale NRW, um nicht in die Garantie-Falle zu tappen, lautet deshalb: stets beim Hersteller nachfragen, ob ein ausgewählter Online-Shop als Premium-Verkäufer geadelt ist und die Herstellergarantie gilt. Nachfragen zahlen sich auf jeden Fall aus bei Produkten von Denon und Pioneer, bei Bose und Märklin, Tissot und Tag-Heuer (Uhren), Benro (Aufnahmetechnik) und Mclaren (Babyzubehör) sowie bei Jura, Sony und Montblanc (Verbraucherzentrale NRW vom 21.06.2012).
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