Mit dem Auto zur Fußball-EM nach Polen oder in die Ukraine – Diese Verkehrsregeln müssen Sie kennen
Verkehrsregeln für die Fahrt mit dem Auto nach Polen oder in die Ukraine zur Europameisterschaft
Wer sich mit dem Auto zur Fußball-EM nach Polen oder in die Ukraine aufmacht, sollte sich laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gut vorbereiten. Zum Teil gelten beim Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung andere Regeln. Wer innerhalb der EU mit dem Auto unterwegs ist, sollte auf jeden Fall die Grüne Versicherungskarte mitnehmen. Da die Ukraine nicht zur EU gehört, gelten dort zum Teil andere Regeln. Wer bspw. unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss hier mit erheblich geringeren Entschädigungen bei Personen und Sachschäden rechnen. Dagegen kann man sich mit einer Kfz-Vollkaskoversicherung schützen - der Kfz-Vollkaskoschutz kann begrenzt bis zum Ende der Vertragslaufzeit, also in der Regel bis zum Jahresende, hinzugekauft werden.
Besonderheiten der Verkehrsregeln in Polen und der Ukraine
Polen:
- Ein Licht-Grünpfeil rechts neben einer Ampel (Rechtsabbiegerpfeil) bedeutet, dass man vor dem Abbiegen anhalten muss.
- Das Benutzen von Mobiltelefonen ist dem Fahrer verboten; wer trotzdem telefoniert, muss mit 50 Euro Bußgeld rechnen.
- Die Promillegrenze liegt bei 0,2, bei höheren Werten drohen Geldstrafen ab 145 € und eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.
- Außerdem gilt "Licht an" auch am Tag.
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw sind: innerorts 50 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Wer zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld über 125 € Bußgeld rechnen.
- Verwarnungsgelder müssen sofort in Zloty gezahlt werden.
Ukraine:
- Das Benutzen von Mobiltelefonen ist dem Fahrer verboten, wer trotzdem telefoniert muss mit einer Geldbuße ab 40 € rechnen.
- Die Promillegrenze liegt bei 0,0. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldstrafen ab 240 €und teilweise auch mit einer Inhaftierung rechnen.
- Führen Autofahrer keine Warnweste im Fahrzeug mit, drohen Knöllchen ab 5 €.
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw sind: innerorts 60 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Bei Überschreitung drohen Geldbußen ab 25 €.
- Führerscheininhaber, die ihre Fahrerlaubnis weniger als 2 Jahre besitzen, dürfen generell nicht schneller als 70 km/h fahren.
- Die Polizei darf Verwarnungsgelder nicht direkt vor Ort abkassieren. Sollte eine Geldbuße verhängt werden, muss diese vor der Ausreise aus der Ukraine bezahlt werden.
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