Whistleblowing – Anonymer Hinweis über Kartellverstöße beim Bundeskartellamt möglich
Anonymer Hinweis (Whistleblowing) beim Bundeskartellamt seit Juni im Internet möglich
Das Bundeskartellamt hat seit dem 01.06.2012 ein elektronisches System zur Entgegennahme anonymer Hinweise auf Kartellverstöße im Internet freigeschaltet. Das System sei laut Bundeskartellamt in langjähriger Praxis von Landeskriminalbehörden erprobt, garantiere die Anonymität von Informanten und ermögliche dennoch eine fortlaufende wechselseitige Kommunikation mit Ermittlern des Bundeskartellamts über einen geschützten elektronischen Briefkasten.
Hinweisgebersystem erleichtert Offenlegung der Kartellverstöße
Das Hinweisgebersystem mache die Aufdeckung von Kartellen wahrscheinlicher. Dadurch würden geheime Absprachen unsicherer und Kartelle destabilisiert. Zusätzlich erhöhe dies nach den Erfahrungen der Behörde die Anreize für die Kartellanten selbst, das Bonusprogramm des Amtes in Anspruch zu nehmen und Kartelle als Kronzeuge offenzulegen. Das Hinweisgebersystem bedeute eine weiteren Stärkung der Kartellverfolgung, deren Effektivität in den vergangenen Jahren durch verschiedene Maßnahmen des Bundeskartellamts kontinuierlich gesteigert und zum Nutzen der Gesamtwirtschaft und der Verbraucher weiter verbessert werden konnte.
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