Aufpassen: Eintrag der Kinder im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig
Für den Urlaub mit Kindern schon jetzt den neuen Reisepass beantragen
Familien, die jetzt mit den Planungen für die Sommerferien starten, sollten laut nordrhein-westfälischem Innenministerium eine wichtige Änderung im deutschen Passrecht beachten. Ab 26.06.2012 müssen alle Kinder bei Reisen in das Ausland einen eigenen Kinderreisepass besitzen. Dies gilt unabhängig vom Alter der Kinder und auch für Reisen in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Eltern sollten daher schon jetzt prüfen, ob im Hinblick auf den anstehenden Urlaub ein eigenes Reisedokument für das Kind erforderlich ist. Das Innenministerium rät, entsprechende Dokumente möglichst schnell zu beantragen, da mit einer Produktionszeit von mehreren Wochen zu rechnen sei. Gerade vor den Sommerferien sei das Antragsaufkommen erfahrungsgemäß hoch. Die weitreichende Rechtsänderung ergibt sich unmittelbar aus europäischen Vorgaben und ist für Deutschland bindend. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Passbehörden. Reisepässe bleiben für die Eltern als Passinhaber uneingeschränkt gültig, eine Streichung des Kindereintrags ist nicht erforderlich.
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