Mehr Flexibilität durch Arbeitszeitkonten: Bundesregierung wirbt für Flexi-II-Gesetz
Arbeitnehmer profitieren von Arbeitszeitguthaben auf Arbeitszeitkonten nach dem Flexi-II-Gesetz
Seit 2009 können Arbeitnehmer Arbeitszeitguthaben auf Arbeitszeitkonten (sogenannte Wertkonten) mit dem Ziel einer längerfristigen Freistellung aufbauen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Flexi-II-Gesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen). Die Wertguthaben können z. B. für Pflegezeiten oder für einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge genutzt werden.
Laut einer Umfrage des Sozialforschungsinstituts Infratest haben 44 Prozent der befragten Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Arbeitszeitkonten-Regelungen getroffen. Bei rund zwei Dritteln der befragten Betriebe müssen die Arbeitszeitkonten jedoch bis zum Jahresende ausgeglichen werden, sodass sie definitionsgemäß nicht unter den Geltungsbereich des Flexi-II-Gesetzes fallen. Nur rund 40.000 Unternehmen in Deutschland (zwei Prozent) haben seit 2009 langfristige Wertkonten i. S. d. Flexi-II-Gesetzes eingeführt. Dies möchte die Bundesregierung durch eine Informationsoffensive ändern.
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