EU-Kommission genehmigt Übernahme von Motorola durch Google
Google darf Handy-Hersteller Motorola übernehmen
Die EU-Kommission hat am Montag die geplante Übernahme von Motorola Mobility durch Google nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Der amerikanische Handy-Hersteller Motorola entwickelt Smartphones und Tablets und Google ist das weltweit größte Unternehmen für Internetsuchdienste und Suchmaschinenwerbung, das zudem mit „Android“ eines der populärsten Betriebssysteme für mobile Geräte entwickelt hat. Die EU-Kommission hat dieses Vorhaben vor allem angesichts der Tatsache genehmigt, dass es die Marksituation in Bezug auf die Betriebssysteme und die Patente für diese Geräte nicht erheblich verändern wird. Alle Smartphones und Tablets benötigen ein Betriebssystem. Die Kommission hat daher geprüft, ob es wahrscheinlich wäre, dass Google die Wettbewerber von Motorola daran hindern werde, Googles Betriebssystem Android zu nutzen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass das Betriebssystem Android dazu beiträgt, die Verbreitung der übrigen Google-Dienste voranzutreiben. Angesichts der Tatsache, dass das Kerngeschäft von Google darin besteht, seine Online- und mobilen Dienste an ein möglichst breites Publikum zu bringen, ist es folglich unwahrscheinlich, dass Google den Einsatz von Android allein auf Motorola – einen im Vergleich zu Unternehmen wie Samsung und HTC verhältnismäßig unbedeutenden Akteur im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – beschränken würde.
Patente wurden gesondert geprüft
Schließlich hat die Kommission auch geprüft, ob Google in der Lage wäre, die „Standard-essenziellen“ Patente (SEP) von Motorola zu nutzen, um für seine Dienste, einschließlich Suchdienste und Werbung eine Vorzugsbehandlung, zu erlangen. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass Google bereits auf vielen verschiedenen Wegen Anreize für Kunden schafft, seine Dienste zu nutzen und dass der Erwerb von Motorola hier keine größeren Veränderungen mit sich bringen würde. Die Kommission schloss daher, dass der wirksame Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem wesentlichen Teil desselben durch die Übernahme erheblich beeinträchtigt wird.
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