Nicht nur Bio-Trauben – EU-Kommission lässt ökologischen Wein ab 2013 zu
Zertifizierung als Bio-Wein gilt für die gesamte Weinbereitung
Der Ständige Ausschuss für den ökologischen Landbau (SCOF) der EU-Kommission hat neue Vorschriften für „ökologischen Wein“ vereinbart, die in den kommenden Wochen im europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden. Die neuen Vorschriften sollen den Vorteil einer verbesserten Transparenz und eines höheren Erkennungswerts für Verbraucher bieten. Mit den neuen Bestimmungen, die ab der Ernte 2012 gelten werden, dürfen Bio-Weinbauern den Begriff „ökologischer Wein“ auf ihren Etiketten verwenden. Die Etiketten müssen außerdem mit dem EU-Bio-Logo und der Codenummer der Zertifizierungsstelle versehen sein. Auch die sonstigen Kennzeichnungsvorschriften für Wein müssen eingehalten werden. Zwar gibt es bereits Vorschriften für „Wein aus ökologischen/biologischen Trauben“, diese beziehen sich allerdings nicht auf das Weinbereitungsverfahren, d. h. das gesamte Verfahren von der Traube bis zum Wein. Der Weinsektor ist der einzig Verbleibende, der nicht vollständig von den EU-Vorschriften über die Normen des ökologischen Landbaus gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 erfasst wird.
Weder Sorbinsäure noch Entschwefelung ist erlaubt
Mit den neuen Bestimmungen wird eine Untergruppe von önologischen Verfahren (Weinbereitungsverfahren) und Stoffen für ökologischen Wein festgelegt, die in der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Wein bestimmt wurden. So werden beispielsweise weder Sorbinsäure noch die Entschwefelung erlaubt sein, und der Sulfitgehalt in ökologischem Wein muss mindestens 30-50 mg/l unter dem in herkömmlichem Wein liegen (abhängig vom Restzuckergehalt). Neben diesen spezifischen Vorgaben gelten auch die allgemeinen Vorschriften für die Weinbereitung gemäß der Verordnung über die GMO für Wein. Zusätzlich zu diesen Weinbereitungsverfahren muss „ökologischer Wein“ natürlich außerdem aus ökologischen Trauben hergestellt werden – wie in der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 festgelegt.
- Kommentieren
- 3576 Aufrufe