Süddeutsche Leitlinien 2012 - Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland veröffentlicht
Süddeutsche Leitlinien geben Orientierungshilfe bei der Berechnung des Unterhalts
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat jetzt die neuen unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) für 2012 veröffentlicht. Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verwenden die Leitlinien als Orientierungshilfe für den unterhaltsrechtlichen Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Die Leitlinien regeln unter anderem
- wie das Einkommen eines Unterhaltspflichtigen zu ermitteln ist,
- welche Beträge abgezogen werden können,
- welcher Betrag dem Selbstbehalt dienen muss,
- wie hoch der notwendige Bedarf von Unterhaltsberechtigten ist und
- wie die Gerichte sich in Fällen verhalten können, bei denen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht zur Deckung aller Unterhaltsansprüche ausreicht.
Die Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit von den Gerichten zur Ermittlung des Unterhalts für minderjährige und im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kinder angewandt wird, ist in die die SüdL eingearbeitet. Die Düsseldorfer Tabelle wurde allerdings für 2012 nicht verändert.
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