Ab 2012 neuer Mindestbeitrag für mittelbar Zulagenberechtigte bei der Riester-Rente
Rückforderung der Zulagen macht Neuregelung notwendig
Der Bundestag hat jetzt gesetzliche Änderungen bezüglich der Riester-Rente beschlossen. Ab 2012 gibt es einen Pflicht-Mindestbeitrag von jährlich 60 € für alle Riester-Sparer. Außerdem können Riester-Sparer in bestimmten Fällen Beiträge nachzahlen und damit bereits zurückgeforderte Zulagen wieder sichern. Bei der Neuregelung geht es vor allem um mittelbare Riester-Sparer, die unwissentlich keinen Eigenbeitrag geleistet hatten. Die Zulagenstelle hatte deren Zulagen zurückgefordert, weshalb die Bundesregierung daraufhin eine gesetzliche Kulanzregelung im Mai eingeführt hatte. Insgesamt sollen die gerade beschlossenen Änderungen das Riester-Verfahren klarer gestalten. Diese sollen zum 01.01 2012 in Kraft treten – ab dann werden auch die Nachzahlungen möglich sein. Die Anbieter von Riesterverträgen sollen ihre Kunden bis zum 31.06.2012 über die Neuregelung informieren.
Auch mittelbar zulagenberechtigte Sparer müssen 60 € zahlen
Betroffen sind diejenigen Riester-Sparer, die über ihren Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt sind. Das betrifft vor allem selbst nicht berufstätige Ehepartner (meist Ehefrauen) von Riester-Sparern. Sie mussten in der Regel auf ihren eigenen Riester-Vertrag keinen Mindestbeitrag einzahlen, um die staatliche Zulage zu bekommen. Kern des Problems ist der schleichende Übergang von der mittelbaren in die unmittelbare Zahlungsberechtigung. So hätten nach der Geburt eines Kindes viele Betroffene einen Eigenbeitrag beisteuern müssen. Wer dann in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert wird, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung – und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Da viele Riester-Sparer diese Rechtslage nicht kannten, teilten sie ihre familiären Änderungen nicht mit. Sie zahlten in Folge weiterhin keinen eigenen Mindestbeitrag. Nach derzeitigem Recht wurde die Zulage in diesen Fällen zurückgefordert. Das heißt, am Vertragsende wird den Anlegern weniger ausgezahlt. Die gesetzliche Änderung löst das Problem für die Zukunft: Ab 2012 müssen alle mittelbar zulageberechtigten Riester-Sparer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 € im Jahr (also 5 € pro Monat) auf ihren Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
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