Neue EU-Richtlinie verlängert Urheberrechtsschutz für ausübende Künstler auf 70 Jahre
Richtlinie sorgt für Gleichbehandlung von Musikern mit Autoren
Der Rat der Europäischen Union hat am 12.09.2011 eine EU-Richtlinie, mit der u. a. die Schutzdauer des Urheberrechts der ausübenden Künstler und Herstellern von Tonträgern auf 70 Jahre verlängert wird, angenommen. Ziel der Richtlinie ist es, den Schutz der Künstler mehr in Einklang mit dem Urheberschutz der Autoren zu bringen. Autoren genießen bereits heute Urheberschutz während ihrer gesamten Lebenszeit und 70 Jahre nach ihrem Tod. Die verlängerte Schutzdauer bewirkt, dass die Einnahmen der Künstler aus Urheberrechtsvergütungen auf einen längeren Zeitabschnitt und auf jeden Fall auf ihre gesamte Lebensdauer erstreckt werden. Einkommen aus der Urheberrechtsvergütung ist nach Ansicht des Rats für Künstler wichtig, da diese häufig über keine anderen regelmäßigen Einkommensquellen verfügen. Die erweiterte Schutzdauer wird auch den Tonträgerherstellern nützen, da hierdurch zusätzliche Einnahmen aus dem Verkauf von Tonaufzeichnungen in physischer Form und im Internet erschlossen werden. Dies sollte den Produzenten ermöglichen, sich an das Internetzeitalter anzupassen und ihnen helfen, ihre Investitionen in neue Talente aufrechtzuerhalten.
Richtlinie enthält Verpflichtung zur „Gebrauch-es-oder-verlier-es“-Klausel
Die Richtlinie enthält auch begleitende Maßnahmen, die ausdrücklich darauf abzielen, ausübenden Künstlern zu helfen. Die „Gebrauch-es-oder-verlier-es“-Klausel, die jetzt in die Verträge zwischen Künstlern und Plattenfirmen aufgenommen werden müssen, ermöglicht, dass Künstler ihre Rechte zurückfordern können, wenn der Hersteller die Aufnahme in der erweiterten Schutzfrist nicht weiter vermarktet. Auf diese Weise wird der Künstler entweder eine andere Plattenfirma finden oder seine Musik selbst verkaufen – insbesondere im Internet. Schließlich werden die Plattenfirmen einen Fonds einrichten müssen, in den sie 20% ihrer Einnahmen zahlen, die während des erweiterten Zeitraums anfallen. Dieser Fond wird an die Studiomusiker verteilt, deren Aufnahmen in der verlängerten Schutzdauer verkauft werden. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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