Behandlung wird teurer - Neue Gebührenordnung für Zahnärzte soll ab 01.01.2012 gelten
Zahnarzthonorare steigen um durchschnittlich 6 %
Das Bundeskabinett hat gestern beschlossen, dass die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) geändert wird. Die Honorare für privatzahnärztliche Leistungen werden um durchschnittlich rund sechs Prozent angehoben. Die neue GOZ reagiere laut Bundesregierung damit auf die Weiterentwicklung und den wissenschaftlich-technischen Fortschritt in der Zahnmedizin. Mit der ersten Änderung der Gebührenordnung sollen auch häufig aufgetretene rechtliche Streitfälle geklärt werden. Geregelt ist in der Gebührenordnung, was Zahnärzte ihren Privatpatienten in Rechnung stellen dürfen. Gesetzlich Krankenversicherte sind davon betroffen, wenn Behandlungen über Standardleistungen hinausgehen (bspw. beim Zahnersatz). Der Zahnarzt wird u.a. auch künftig verpflichtet, dem Patienten bei zahntechnischen Leistungen über 1.000 € einen Kostenvoranschlag anzubieten. Bund, Länder und Gemeinden werden durch die daraus resultierende Erhöhung der Beihilfeausgaben mit bis zu 59 Millionen € jährlich zusätzlich belastet. Die privaten Krankenversicherungen müssen mit Mehrausgaben von rund 122 Millionen € rechnen. Für private Haushalte führen die höheren Zahnarzthonorare insgesamt zu Mehrausgaben in Höhe von rund 164 Millionen €. Zum Inkrafttreten der GOZ ist allerdings noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
- Kommentieren
- 2484 Aufrufe