Werkstatt muss bei nicht funktionierender Autogasanlage keine Benzinmehrkosten zahlen
Autogasanlage funktioniert trotz mehrerer Reparaturversuche nicht
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat sich jetzt mit dem Anspruch einer Autobesitzerin wegen Einbaus einer solchen, nicht funktionierenden Anlage beschäftigen müssen. Die Klägerin hatte sich im April 2008 eine LPG-Autogasanlage für rund 1.900 € in ihren PKW einbauen lassen. In der Folgezeit hatte sie jedoch nur Probleme mit der Nutzung der Gasanlage. Als alle Versuche, die Mängel zu beseitigen scheiterten, verlangte sie schließlich im März 2010 von dem Unternehmen, welches die Anlage eingebaut hatte, die Rückzahlung der Einbaukosten, die Kosten für den Ausbau der Anlage und Schadensersatz für die durch die Nutzung des PKW im Benzinbetrieb aufgewendeten Mehrkosten von rund 1.600 € in den vergangenen zwei Jahren.
Gericht lehnt Schadenersatz für Benzinmehrkosten ab
Das OLG hielt fest, dass die Klägerin einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages hat, da die Werkleistung des beklagten Unternehmens mangelhaft gewesen sei. Die Beklagte muss sowohl die Einbaukosten erstatten als auch die Ausbaukosten übernehmen. Schadensersatz wegen entstandener Mehrkosten für die Nutzung des Fahrzeugs im Benzinbetrieb könne die Klägerin jedoch nicht verlangen. Zwar müsse diese so gestellt werden, als wenn ein ordnungsgemäßer Gasbetrieb möglich gewesen wäre. Auf den Mehraufwand von rund 1.600,- € müsse sie sich jedoch die zurückverlangten und damit ersparten Einbaukosten von 1.900 € anrechnen lassen (OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2011; Az.:13 U 59/11).
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