Klauseln bei Lebensversicherung der Allianz unwirksam – Mit diesen Musterschreiben gibt‘s Geld zurück
Klauseln in Versicherungsverträgen zwischen 2001 und 2007 sind unwirksam
Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) hat gestern gemeldet, dass das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am 18.08.2011 unter dem Az.: 2 U 138/10 die Klauseln zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in den Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Allianz Lebensversicherungs-AG, die vom 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden, für intransparent und unwirksam erklärt hat. Aufgrund des Urteils ergäben sich für Millionen von Ex-Kunden der Allianz deshalb Ansprüche auf „Nachschlag“ wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten. Beitragsfrei gestellte Policen müssen neu berechnet werden; die beitragfreie Versicherungssumme muss sich erhöhen
vzhh hat zwei Musterschreiben entworfen
In Deutschland gibt es laut Angaben der vzhh gut 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen. Die Allianz habe hier einen Marktanteil von 17 Prozent. Bei einer Stornoquote von zuletzt 3,8 % werden dabei rund 600.000 Verträge pro Jahr gekündigt. Für den Zeitraum Juli 2001 bis Ende 2007 seien das knapp 4 Millionen Verträge. Pro Vertrag gehen die Verbraucherschützer von einem Nachzahlungsbetrag von durchschnittlich 500 € aus – also rund zwei Milliarden €. Wer zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen und seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, kann seine Ansprüche sofort mit zwei von der Verbraucherzentrale entworfenen Musterschreiben: Rückkaufswert und Beitragsfreistellung Lebensversicherung Allianz anmelden.
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