Verwarnung: EU-Richtlinien zur Wasserqualität und Meeresschutzstrategie noch nicht umgesetzt
Umsetzungsfrist für EU-Richtlinien zum Gewässerschutz seit 11 Monaten abgelaufen
Die EU-Kommission verwarnt Deutschland wegen fehlender Einhaltung zweier EU-Umweltrechtsakte zum Gewässerschutz. Trotz früherer Mahnungen habe es Deutschland versäumt, die EU-Kommission über seine Rechtsvorschriften für Normen für die Wasserqualität, die vor dem 13.07.2010 hätten umgesetzt sein müssen, sowie seine Vorschriften für eine Meeresschutzstrategie, für die der 15.07.2010 als Frist gesetzt war, zu informieren.
Bei Nichtumsetzung drohen finanzielle Sanktionen
Die Richtlinie für prioritäre Stoffe (Wasserqualität) 2008/105/EG schützt Menschen und Umwelt durch die Festsetzung von Grenzwerten für bestimmte Stoffe und Stoffgruppen, die bekanntermaßen ein erhebliches Risiko für Gewässer darstellen. Nach der Meeresstrategierahmenrichtlinie 2008/56/EG müssen die Mitgliedstaaten koordinierte Strategien erarbeiten, um die europäischen Meeresökosysteme zu schützen bzw. wiederherzustellen und um für die ökologische Nachhaltigkeit der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Meeresumwelt zu sorgen. Die EU-Kommission hat daher gestern beschlossen, Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Nach den neuen EU-Regeln vom 15.01.2011 schlägt die Kommission in Fällen, in denen Mitgliedstaaten EU-Rechtsvorschriften nicht fristgemäß in einzelstaatliches Recht umsetzen, konsequent bei der ersten Anrufung des Europäischen Gerichtshofs die Verhängung finanzieller Sanktionen vor.
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