Versicherte der City BKK dürfen keinesfalls von anderen Kassen abgewiesen werden
Versicherte der City BKK verlieren laut offizieller Mitteilung des Bundesversicherungsamtes (BVA) durch die Schließung ihrer Kasse nicht das Recht auf Mitgliedschaft im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können eine neue Krankenkasse wählen, die die Mitgliedschaft nicht ablehnen darf.
Sollte ein Mitglied der City BKK von irgendeiner Krankenkasse mit unzureichenden Informationen oder in sonstiger Weise bei der Ausübung seines Kassenwahlrechtes abgewiesen worden sein, sollte sich dieses Mitglied unverzüglich beim Vorstand dieser Kasse beschweren. Dem BVA liegen erste Beschwerden von Mitgliedern der City BKK vor, die mit Aussagen der folgenden Art eingeschüchtert werden sollten: „Bei uns müssen Sie sich aber ganz hinten anstellen!“ oder „Ob Sie Ihre gewohnten Leistungen bei uns auch bekommen, müssen wir erst einmal gründlich prüfen!“ Dazu kam noch die „Empfehlung“ einer anderen Kasse, womit die Interessenten als potentielle neue Mitglieder erkennbar vergrault werden sollten. BVA-Präsident Dr. Gaßner, erklärt, dass derartige Verhaltensweisen klar rechtswidrig sind. Soweit die Aufsichtsbehörde davon erfahre, werde sie dem in aller Konsequenz nachgehen.
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