Bundesumweltministerium will Vergütung für Photovoltaikanlagen ab Mitte 2011 um 15 % reduzieren
Das Bundesumweltministerium (BMU) und der Bundesverband Solarwirtschaft haben jetzt einen „Gemeinsamen Vorschlag“ veröffentlicht, nach dem die Vergütung für Photovoltaikanlagen bis Mitte 2011 um 15 % abgesenkt werden soll. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von etwa 17.000 Megawatt installiert. Statt der Anfang 2010 prognostizierten maximal 5.000 Megawatt wurden im vergangenen Jahr mehr als 7.000 Megawatt in Betrieb genommen. Aufgrund des unerwartet hohen Ausbaus der Photovoltaik soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung bereits teilweise zum 1. Juli 2011 erfolgen. Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
- Der variable Teil der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung wird auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2. Halbjahr 2011 wirksam werden.
- Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt (MW) erfolgt ein weiterer Degressionsschritt von 3 % (bisherige Obergrenze 6.500 MW).
- Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit je nach Marktentwicklung bei einer Zubauprognose von mehr als 7.500 MW bis zu 15 Prozent betragen (Bei Zubauprognose von nur 3500 Megawatt entfällt die vorgezogene Absenkung).
- Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.
- Die Degression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24 %.
- Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen.
Nach Angaben des BMU soll der Deutsche Bundestag beschließen, das EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz entsprechend dieser Vorschläge zu ändern. Weiterhin soll die Umlagebefreiung für Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf 2 ct/kWh begrenzt werden. Dies entspricht in etwa der Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 und damit dem bisher zu erzielenden Vorteil. Auch diese Maßnahme begrenzt die Belastung der Stromverbraucher.
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