Trotz Aussetzung der Wehrpflicht – Student scheitert mit gerichtlichem Antrag auf Zurückstellung
Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hat aktuell in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Einberufung zum Wehrdienst auch unter Berücksichtigung der zum 01.07.2011 vorgesehenen Aussetzung der Wehrpflicht derzeit rechtmäßig ist. Der Antragsteller, ein Student im ersten Semester, hatte sich gegen seine Einberufung zum 01.01.2011 gerichtlich gewehrt. Die Richter konnten allerdings bei der gebotenen summarischen Prüfung nicht feststellen, dass der Einberufungsbescheid rechtswidrig sei. Das Wehrpflichtgesetz sehe erst für Studenten des dritten Fachsemesters die Möglichkeit vor, sich zurückstellen zu lassen. Das Gericht weist daraufhin, dass es sich bei den Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte zur vorläufigen Zurückstellung bezüglich der Einberufung von Wehrpflichtigen unter Berufung auf die künftige Aussetzung der Wehrpflicht um Sonderfälle handle. Diese könnten angesichts der eindeutigen Rechtslage im hiesigen Verfahren nicht zum Vergleich herangezogen werden (VG Aachen, Beschluss vom 30.12.2010; Az.: 4 L 533/10).
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