Neues Gesetz: Zentrales Testamentsregister kommt in 2012
Der Bundestag hat jetzt das Gesetz zur Einführung eines Zentralen Testamentsregisters verabschiedet. Mit dem Register sollen ab 2012 gerichtliche Nachlassverfahren in Deutschland beschleunigt und die Weichen für eine weitere europaweite Vernetzung von Testamentsregistern gestellt werden. Bisher werden bundesweit zur Verwaltung der Testamente und Erbverträge, die in amtliche Verwahrung gegeben wurden, schätzungsweise 15 Millionen Karteikarten bei rund 5.200 Stellen verwendet. Vom Tod des Erblassers und dessen letztwilligen Verfügungen erfährt das Nachlassgericht daher in der Regel nur auf Umwegen per Post.
Die Amtsgerichte und Notare übermitteln dem Zentralen Testamentsregister künftig elektronisch, dass ein Testament oder ein Erbvertrag in amtliche Verwahrung genommen wird. Wenn der Sterbefall eintritt, benachrichtigt das Standesamt des Sterbeortes dann das Zentrale Testamentsregister. Dort wird zunächst automatisiert geprüft, ob der Erblasser Verfügungen von Todes wegen getroffen hat. Über das Ergebnis der Prüfung benachrichtigt das Zentrale Testamentsregister elektronisch das Nachlassgericht und, wenn ein amtlich verwahrtes Testament oder ein amtlich verwahrter Erbvertrag vorliegt, auch das Amtsgericht oder den Notar, der die Urkunde verwahrt. Im Register wird die Existenz folgender erbrechtlich relevanter Urkunden erfasst: Öffentlich beurkundete Testamente und Erbverträge sowie privatschriftliche Testamente, die beim Notar oder beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden. Das Zentrale Testamentsregister wird ab 2012 von der Bundesnotarkammer betrieben. Vorgesehen sind die folgenden Gebühren:
- Registrierungsgebühr: 15,- €
- Auskunftsgebühr: 5,- €
Mit der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrats wird gerechnet.
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