Streik bei der Bahn – Fahrgäste sollen auf Kulanz bestehen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät betroffenen Fahrgästen, sich bei den aktuellen Warnstreiks an die Deutsche Bahn zu wenden und auf Kulanz zu pochen, da kein Rechtsanspruch auf Erstattung der Tickets bestehe. Nach dem Fahrgastrechtegesetz können Kunden seit Juli 2009 zwar bei Zugausfällen und -verspätungen bei Eisenbahnverkehrsunternehmen Schadenersatzansprüche geltend machen. Bei Warnstreiks jedoch, die juristisch als „außergewöhnliches Ereignis“ betrachtet werden, sind diese Fahrgastrechte für alle außer Kraft gesetzt. Weil die Verkehrsunternehmen kein direktes Verschulden treffe, müssten weder Tickets erstattet noch Taxi- oder Hotelkosten übernommen werden. Trotzdem raten die Verbraucherschützer, Auslagen und Forderungen bei der Deutschen Bahn oder anderen Verkehrsunternehmen geltend zu machen und Kulanz zu verlangen.
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