Trotz Betriebsschließung in Bochum – Nokia muss Fördermittel nicht zurückzahlen
Nokia muss nach der Schließung des Standorts Bochum im Sommer 2008 keine Fördermittel an den Bund zurückzahlen. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht (VG) Köln. Den angefochtenen Rückforderungsbescheid des Ministeriums über einen Betrag von ca. 1.3 Millionen Euro hob das Gericht auf. Die Fördermittel hatte der Bund 2004 für ein Forschungsvorhaben des Nokia Research Center in Bochum bewilligt. Ziel des Vorhabens war die Weiterentwicklung der Mobiltelefone zu mobilen Multimedia-Anwendungen. Die Rückforderung begründete das Ministerium damit, dass Teil des geförderten Vorhabens nach Abschluss der Projektphase auch eine mehrjährige Verwertungsphase in Bochum sei. Nach der Schließung des Standorts werde der Förderungszweck verfehlt. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht: Nokia habe die erhaltenen Fördergelder nicht zweckwidrig verwendet, urteilten die Richter. Denn dem Förderbescheid aus dem Jahr 2004 sei weder ausdrücklich noch durch Auslegung eine Verpflichtung zu entnehmen, das Forschungszentrum am Standort Bochum über den Sommer 2008 hinaus zu erhalten (VG Köln, Urteil vom 10.06.2010; Az.: 16 K 5313/08).
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