BGH: Fluggesellschaft darf Bonuspunkte nicht einfach unter den Tisch fallen lassen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass eine Fluggesellschaft bei Einstellung eines ihrer Bonusprogramme die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Punkte nicht einfach auf bis zu ein Zehntel der ursprünglichen Gültigkeit verkürzen darf. Dabei handele es sich um eine unbillige Benachteiligung von Reisenden, da diese ggf. Schwierigkeiten haben, innerhalb des verkürzten Zeitraums passende Prämienflüge zu buchen. Eine entsprechende Verfallsklausel in den Teilnahmebedingungen des Flugprämienprogramms eines Luftverkehrsunternehmens wurde von den Karlsruher Richtern – im Gegensatz zu den Vorinstanzen - deshalb für unwirksam erklärt. Der von der Gesellschaft angebotene Wechsel in ein anderes Flugprämienprogramm steht den Klageansprüchen nicht entgegen, weil jenes Flugprämienprogramm nicht in jeder Hinsicht gleichwertig sei (BGH, Urteil vom 28. 01. 2010; Az.: Xa ZR 37/09).
- 3267 Aufrufe