Ab heute – IHK schaltet Internet-Register für Vollständigkeitserklärung 2009 frei
Das Online-Portal für die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung nach der Verpackungsverordnung (VerpackungsV), das sogenannte VE-Register, wird heute für das Berichtsjahr 2009 freigeschaltet. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin. In dem Online-Register, das unter der hier verlinkten Adresse eine zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bietet, können die hierzu verpflichteten Unternehmen ab heute ihre VE für 2009 hinterlegen. Die gesetzliche Frist hierfür endet am 1. Mai 2010. Am 2. Mai wird im VE-Register dann die Adressenliste der Unternehmen veröffentlicht, die bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eine VE abgegeben haben. Der DIHK macht darauf aufmerksam, dass die VE vor ihrer Hinterlegung bei der IHK von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigten Buchprüfer oder unabhängigen Sachverständigen validiert werden muss. Dazu benötigt der Testierer eine qualifizierte elektronische Signatur, die am besten jetzt schon verfügbar sein sollte. Im VE-Register finden interessierte Unternehmer auch Antwort auf wichtige Fragen rund um die Verpackungsentsorgung. Zum Informationsangebot gehören unter anderem die Gesetzestexte, technische und inhaltliche Handlungsanweisungen, englischsprachige Informationen für ausländische Unternehmen oder die IHK-Ansprechpartner.
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