EU-Kommission will ins nationale Erbrecht eingreifen
Die EU-Kommission will die Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Erbfällen mit gemeinschaftlichen Vorschriften klarer regeln. Europäer, die Vermögen in einem anderen EU-Land erben, würden sich oft in einem bürokratischen Dickicht wiederfinden. Das Erbrecht unterscheide sich von Land zu Land, und oft sei vollkommen unklar, welches Rechtssystem nun eigentlich greife. Die Kommission will das grenzüberschreitende Erbrecht nun vereinfachen. Im Ausland lebende Bürger sollen die Möglichkeit haben, festzulegen, dass ihr letzter Wille nach der Gesetzgebung ihres Herkunftslandes ausgeführt wird. Andernfalls gelten die Rechtsvorschriften des Landes, wo der Verstorbene lebte – und zwar für den gesamten Nachlass, auch wenn sich darunter Vermögen in einem anderen EU-Mitgliedsland befindet. Die Kommission schlägt außerdem die Schaffung eines Nachlasszeugnisses vor, mit dem sich die Erben und Nachlassverwalter in anderen Ländern leicht ausweisen können. Derzeit erkennen nicht alle EU-Länder die entsprechenden Dokumente anderer Länder an.
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