Krankenversicherungsbeiträge dürfen Kindergeldanspruch nicht gefährden
Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung mindern laut Finanzgericht (FG) Münster die Einkünfte und Bezüge des Kindes auch dann, wenn es im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist. Im Streitfall hatte die Ehefrau des Klägers eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen, über die auch die studierende Tochter mitversichert war. Die Familienkasse ließ die für die Tochter gezahlten Versicherungsbeiträge bei der Ermittlung der Höhe der Einkünfte unberücksichtigt und lehnte die Gewährung des Kindergeldes ab. Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster folgte der Ansicht der Familienkasse nicht. Er sprach dem Kläger das Kindergeld zu, da der gesetzliche Grenzbetrag bei Berücksichtigung der Versicherungsbeiträge unterschritten sei. Dies gelte nicht nur, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer sei, sondern auch, wenn es im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert sei (FG Münster, Urteil vom 04.06.2007 3 K 840/08 Kg).
- 3173 Aufrufe