10.000 € für Kopiererleasing ist nicht sittenwidrig
Bezahlte Leasingraten von 10.000 € innerhalb von 6 Jahren für das Leasen eines Kopierers sind nach Auffasung des Landgerichts Coburg nicht zu viel. Dies gelte auch, wenn der tatsächliche Anschaffungspreis des Kopierers bei 6.300 € gelegen habe. Es liege kein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Damit lehnte das Gericht eine Sittenwidrigkeit des Leasingvertrages, auf die sich der Leasingnehmer berufen hatte, ab. Bei der Frage nach einem Mißverhältnis seien neben dem Anschaffungspreis auch die Kosten für die Finanzierung sowie die steuerlichen Vorteile des Leasingnehmers zu berücksichtigen. Eine einfache Gegenüberstellung von Kaufpreis und Leasingraten reiche nicht (LG Coburg, rechtskräftiger Beschluss, Az.: 32 S 61/08).
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