Italienischer Prosecco kann auch aus Deutschland kommen
In Deutschland hergestellter Perlwein, der aus italienischem Tafelwein der Rebsorte Prosecco besteht, darf laut Verwaltungsgericht Trier mit der geografischen Herkunftssbezeichnung „Italien“ verkauft werden. Für die Angabe der Abkürzung IGT (Indicazione Geografica Tipica) auf dem Etikett eines Perlweins sei ausschlaggebend, wo der Grundwein herkomme, und nicht, wo der Perlwein hergestellt werde. Erfolgreich geklagt hatten 2 Winzer, die ihre Produkte nach Beanstandung durch den Weinkontrolleur des Landes Rheinland-Pfalz nicht mehr vertreiben durften. (VG Trier, Az.: 5 K 826/08.TR und 5 K 49/09.TR).
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