Ab 01.01.2012 gilt Mindestlohn auch bei der Zeitarbeit
Mindestlohn für Leiharbeitnehmer
Für die Zeitarbeit, das Dachdeckerhandwerk und die Gebäudereinigung gelten ab 01.01.2012 neue Lohnuntergrenzen. Die entsprechenden Verordnungen hat das Bundeskabinett gestern zur Kenntnis genommen. In der Zeitarbeit gibt es rund 900.000 Beschäftigte. Jetzt haben die Tarifpartner beim Bundesarbeitsministerium einen Vorschlag zur Festsetzung einer Lohnuntergrenze eingereicht. Der Vorschlag basiert auf dem "Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit" vom 09.03.2010 und 30.04.2010. Das Bundesarbeitsministerium erlässt die entsprechende Verordnung. Wenn die Verordnung zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt, gelten für die Zeitarbeit folgende Mindestlöhne:
vom 01.01.2012 bis zum 31.10.2012
a) in den neuen Ländern: 7,01 €,
b) in den übrigen Bundesländern: 7,89 €
vom 1.11.2012 bis zum 31.10.2013
a) in den neuen Ländern: 7,50 €,
b) in den übrigen Bundesländern: 8,19 €.
Mindestlohn für Dachdecker und Gebäudereiniger wird erhöht
Im Dachdecker- und Gebäudereinigungshandwerk existierten bereits Mindestlöhne. Hier erlässt das Bundesarbeitsministerium Folgeverordnungen. Die neuen Verordnungen gelten ab dem 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013.
Die neuen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk:
a) Im Jahr 2012 bundesweit einheitlich: 11,00 €
b) Im Jahr 2013 bundesweit einheitlich: 11,20 €
In der Gebäudereinigung:
a) Im Jahr 2012:
In Westdeutschland einschließlich Berlin: 8,82 € (Lohngruppe 1) und 11,33 € (Lohngruppe 6),
in den neuen Ländern: 7,33 € (Lohngruppe 1) und 8,88 € (Lohngruppe 6).
b) Im Jahr 2013:
In Westdeutschland einschließlich Berlin: 9,00 € (Lohngruppe 1) und 11,33 € (Lohngruppe 6),
in den neuen Ländern: 7,56 € (Lohngruppe 1) und 9,00 € (Lohngruppe 6).
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