Neuer Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt ab 1. Juni
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat jetzt mitgeteilt, dass nach der Veröffentlichung der entsprechenden Mindestlohnverordnung im Bundesanzeiger am 11.05. ab dem 01.06.2011 alle rund 170.000 Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes Anspruch auf den Mindestlohn besitzen. Die Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2013. Die in der Verordnung festgelegte Entgeltuntergrenze verpflichtet alle in- und ausländischen Arbeitgeber in der Wach- und Sicherheitsbranche gleichermaßen, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen. Die Höhe des Mindeststundenlohns für Sicherheitsdienstleistungen ist regional differenziert und zeitlich gestaffelt: Er startet zum Juni 2011 mit Beträgen zwischen 6,53 € (unter anderem in Rheinland-Pfalz und den östlichen Bundesländern) und 8,60 € (Baden-Württemberg) und steigt bis zum Jahr 2013 in zwei Stufen auf 7,50 € bis 8,90 € an.
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