Angelernte Kräfte erhalten keine Berufsunfähigkeitsrente
Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat gestern eine schon vor knapp 9 Monaten getroffene wichtige Entscheidung zum Thema Berufsunfähigkeitsrente veröffentlicht. Ein früherer Korrosionsschutzarbeiter hat ohne Erfolg eine Rente wegen Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingeklagt.
Nach Auffassung der Landesrichter habe der Kläger ohne Facharbeiterausbildung keinen entsprechenden Berufsschutz. Er sei zwar langjährig vollwertig in Teilbereichen des Facharbeiterberufs Maler und Lackierer tätig gewesen, habe jedoch nicht über alle Kenntnisse dieses Berufs verfügt. Deshalb könne er nur als oberer Angelernter eingestuft werden und sei auf eine Tätigkeit als Pförtner an der Nebenpforte verweisbar, die in Deutschland noch existiere. Ein bestimmter Arbeitsplatz müsse ihm nicht angeboten werden (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.05.2010; Az.: L 3 R 510/06).
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