Verstoß gegen Rauchverbot rechtfertigt Rauswurf
Verstoß gegen Rauchverbot kostet Arbeitsplatz
Ein Arbeitnehmer, der trotz eines bestehenden Rauchverbots am Arbeitsplatz raucht, riskiert seinen Job. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Krefeld rechtfertigt der Verstoß gegen ein betriebliches Rauchverbot die fristlose Kündigung.
Der Fall
Ein Berufskraftfahrer, der hochexplosiven Flüssigsauerstoff auslieferte, hatte im Oktober 2010 im Führerhaus seines Lieferwagens geraucht. Der Arbeitnehmer gab an, dass der Wagen zu diesem Zeitpunkt nicht beladen gewesen sei. Der Arbeitgeber sprach hingegen von einer Restladung von 66 Litern und kündigte das Arbeitsverhältnis wegen Verstoßes gegen das Rauchverbot fristlos. Der Mitarbeiter habe noch im Juni 2010 eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, nach der das Rauchen nicht nur im Fahrzeug, sondern auch im Umkreis von zehn Metern verboten ist. Der Fahrer hielt seinen Rauswurf für unverhältnismäßig und erhob Kündigungsschutzklage.
Das Urteil
Ohne Erfolg. Das Gericht erklärte die fristlose Kündigung für rechtmäßig. Einer vorherigen Abmahnung habe es nicht bedurft. Schließlich hätte sich der Fahrer bereits in seinem Arbeitsvertrag sowie in einer Zusatzerklärung vom Juni 2010 noch einmal dazu verpflichtet, das absolute Rauchverbot einzuhalten, das in allen Lieferwagen und im Umkreis von mindestens zehn Metern gilt (ArbG Krefeld, Urteil vom 20.01.2011 Az.: 1 Ca 2401/10).
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