Mehr Mobilität - Neue Regeln zur Koordinierung der europäischen Sozialsysteme
Ab 01.05.2010 gelten neue Regeln zur sozialen Absicherung in den Ländern der EU. Sie garantieren allen Bürgern, insbesondere Arbeitnehmern, Jobsuchenden und Jugendlichen Sozialleistungen auch im europäischen Ausland. Im Bereich Krankenversicherung, Pensionsansprüche, Arbeitslosigkeit und Familienleistungen können die Ansprüche beim Umzug in ein EU-Nachbarland unmittelbar geltend gemacht werden. Die neuen Vorgaben zur Koordinierung der Sozialsysteme sind laut EU-Kommission ein wichtiger Schritt in Richtung bürgerfreundliches Europa. Durch das Gesetz soll die Mobilität innerhalb der EU vereinfacht, die sozialen Sicherungssystem geschützt und die Ziele der EU Strategie 2020 schneller verwirklicht werden. Bislang gab es für den freien Personenverkehr keine konkreten gesetzlichen Normen.
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