8,02 € - Neue Mindestlohnverordnung für Abfallwirtschaft gilt auch für Winterdienst
Die von Bundesministerin von der Leyen am 18.12.2009 unterzeichnete Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft ist am 01.01.2010 in Kraft getreten. Durch die Mindestlohn-Verordnung in der Branche Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst haben nun rund 170.000 Beschäftgten einen Anspruch auf den bundesweit einheitlichen Branchenmindestlohn von 8,02 €. Die zuständigen Tarifvertragsparteien hatten den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft einvernehmlich vereinbart und der zuständige Tarifausschuss einstimmig befürwortet. Damit wurden die Voraussetzungen für die allgemeinverbindliche Umsetzung geschaffen. Der Mindestlohntarifvertrag gilt bundesweit zwingend für alle unter seinen Geltungsbereich fallenden inländischen und ausländischen Arbeitgeber.
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