Von der Leyen hat verstanden - ELENA wird in 3 Schritten geändert
Bundesarbeitsministerien Ursula von der Leyen nimmt die Kritik am Elektronischen Entgeltnachweis ELENA an. Das Verfahren wird laut BMAS geändert. So müssen bspw. Streikzeiten als solche nicht mehr erfasst werden. Darüber hinaus soll der ELENA-Beirat, dem auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören, im Januar noch einmal alle zu erhebenden Daten auf ihre zwingende Notwendigkeit hin überprüfen. Als dritter Schritt wird Arbeitnehmervertretern noch in diesem Jahr ein im SGB IV gesetzlich verbrieftes Anhörungsrecht eingeräumt, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird.
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