EU verlängert Elternurlaub um einen Monat
Die zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten haben am 01.12.2009 vereinbart, dass Eltern künftig Anspruch auf einen längeren Elternurlaub haben. Nach der geänderten Richtlinie über Elternurlaub können berufstätige Eltern nach Geburt oder Adoption eines Kindes einen mindestens viermonatigen Urlaub nehmen (bisher drei Monate). Als Anreiz für Väter wurde eingeführt, dass mindestens einer der vier Monate sich nicht auf den Partner übertragen lässt und verfällt, wenn er nicht in Anspruch genommen wird. Die neue Richtlinie bietet auch einen besseren Schutz gegen Diskriminierung und sorgt für einen sanfteren Wiedereinstieg in den Beruf. Nach der Rückkehr aus dem Elternurlaub ist vorübergehend eine Änderung der Arbeitszeitregelung möglich. Bei der Prüfung solcher Anträge müssen die Arbeitgeber die Bedürfnisse des Unternehmens und der Arbeitnehmer berücksichtigen. Mit der Richtlinie wird einer Vereinbarung der europäischen Sozialpartner Wirkung verliehen, sie wird in den kommenden Monaten formal verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen
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