Gericht bestätigt Millionenabfindung für erfolglosen Investmentbanker
Ein ehemaliger leitender Investmentbanker der Dresdner Bank (jetzt Commerzbank) hat laut aktueller Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG Frankfurt) trotz Milliardenverlusten Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von 1,5 Millionen €. Die Commerzbank hatte die Zahlung unter Hinweis auf die erheblichen Verluste von mehr als 6 Milliarden € in seiner Abteilung im vergangenen Jahr verweigert und mit einer Bonuszahlung verrechnet. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts sei dies unzulässig. Im verhandelten Fall wäre nicht erkennbar gewesen, dass die Ertragslage des Unternehmens in irgendeiner Form zur Geschäftsgrundlage beziehungsweise zum Vertragsbestandteil des geschlossenen Aufhebungsvertrages des Klägers erhoben worden war. Die im Vertrag benannte variable Vergütung sollte dagegen als besondere Wertschätzung des Arbeitgebers erfolgen und habe den Verbleib des Klägers in der Bank bezweckt (ArbG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2009, Az.: 3 Ca 1957/09) .
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