Kündigung streikender Arbeitnehmerin durch Arbeitsgericht untersagt
Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat es aktuell auf Antrag der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt einem Unternehmen des Gebäudereinigerhandwerks untersagt, Arbeitnehmern wegen ihrer Teilnahme an rechtmäßigen Streikmaßnahmen zu kündigen. Die Gewerkschaft hatte zu Warnstreiks aufgerufen, an denen sich eine Arbeitnehmerin des Gebäudereinigungsunternehmens beteiligte. Das Unternehmen hatte die Streikteilnahme zum Anlass genommen, das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin fristlos zu kündigen. Die Gewerkschaft sah hierin eine unzulässige Beeinträchtigung des Streikrechts. Dem ist das Arbeitsgericht gefolgt (ArbG Berlin, Beschluss vom 14.10.2009, Az.:1 Ga 18360/09).
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