Bundesfamilienministerium verlängert Förderung betrieblicher Kinderbetreuung um ein Jahr
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitet ab sofort die Fördermöglichkeiten für Kinderbetreuung von Unternehmen aus und verlängert die Antragsfrist für das Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ um ein Jahr bis Ende 2010. Neben der Antragsfrist werden auch die Fördermodalitäten erweitert: Das Programm ermöglicht nun auch eine öffentliche Kofinanzierung durch Länder und Kommunen. Unternehmen und Trägern der Betreuungseinrichtung stehen damit ab sofort weitere Finanzierungsquellen zur Verfügung. Das Programm richtet sich an Unternehmen, die in Kindertageseinrichtungen neue, zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr schaffen. Die Träger erhalten für die Betreuung von Mitarbeiterkindern maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 € für jeden neuen Platz im Jahr. Der Zuschuss wird bis zu zwei Jahre lang gezahlt.
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