Mitarbeiter dürfen Personalgespräch verweigern
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beinhaltet das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis, einen Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten. Ein Arbeitgeber hatte einer Mitarbeiterin eine Abmahnung erteilt, weil diese sich geweigert hatte, an einem Personalgespräch teilzunehmen. Ihre Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte war erfolgreich. Nach Auffassung des Gerichts betrifft die Weisung, an einem Personalgespräch teilzunehmen, keinen der vom Weisungsrecht abgedeckten Bereiche (BAG, Urteil vom 23.06.2009, Az.: 2 AZR 606/08).
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