Gericht spricht Gewerkschaft Tariffähigkeit ab
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln ist die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) nicht tariffähig. Im Dezember 2007 hatte sich die GNBZ mit Arbeitgebervereinigungen der privaten Zustelldienste auf zwei Tarifverträge über Mindestlöhne in der Brief- und Zustellbranche geeinigt. Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres der GNBZ die Tariffähigkeit abgesprochen. Grund sei die Tatsache, dass der Vorstand der GNBZ überwiegend aus Leitungspersonal von privaten Unternehmen der Zustellbranche bestehe. Darüber hinaus habe die Arbeitgeberseite in beträchtlichem Umfang die Mitgliederwerbung übernommen und die GNBZ finanziell unterstützt. Die Gewerkschaft sei mit ihren nur rund 1.300 Mitgliedern auch nicht in ausreichendem Maße durchsetzungsfähig. Bei den abgeschlossenen Tarifverträgen handele es sich um Gefälligkeitsverträge. Diesen Beschluss des Arbeitsgerichts hat das LAG nun bestätigt (LAG Köln, Beschluss vom 20.05.2009, Az.: 9 TaBV 105/08).
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