Erkrankte Mitarbeiter müssen Dienstwagen nach 6 Wochen zurückgeben
Arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte haben nach Auffassung des Arbeitsgerichts Stuttgart im Regelfall nur maximal 6 Wochen Anspruch auf Ihren Firmenwagen. Im Ausgangsfall war ein Bauleiter fast ein dreiviertel Jahr erkrankt gewesen. Nach 6 Monaten hatte der Arbeitgeber den Dienstwagen herausverlangt, da der Leasingvertrag ausgelaufen war. Der Arbeitnehmer weigerte sich und unterlag vor dem Arbeitsgericht. Die Dienstwagennutzung sei eine Gegenleistung zur Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Könne keine Arbeitsleistung erbracht werden, müsse auch der Dienstwagen nicht zur Verfügung gestellt werden. Das Fahrzeug stehe dem Beschäftigten maximal für die Dauer der gesetzlichen Entgeltfortzahlung zu (Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 25.02.2009 Az.: 20 Ca 1933/08).
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