Steuern und Sozialabgaben: Was bleibt übrig vom Brutto?
Wichtige Frage: Wie viel Netto bleibt vom Brutto?
4.500 Euro Monatsgehalt sind auf dem Arbeitsvertrag ein schöner Betrag – doch dann kommen die Abzüge.
Auf der Gehaltsabrechnung stehen Netto nur noch 2.991 Euro: Steuer und Sozialversicherung führen zu Abzügen von rund 1.500 Euro, mehr als ein Drittel des Bruttogehalts. Die Abzüge variieren je nach Alter, Familienstand, Kirchenzugehörigkeit und weiteren Faktoren. In diesem Beispiel ist es ein 52-Jähriger Mann, verheiratet und mit einem Kind, der seine Abgaben ausrechnet.
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Hier finden Sie einen Brutto-Netto-Rechner, mit dem sich die Abzüge für jede erdenkliche Konstellation ermitteln lassen. |
Renten- und Krankenversicherung sind Pflicht
Was fließt alles ein in die Berechnung des Nettoeinkommens? Die Krankenversicherung macht einen großen Teil der Belastungen aus, für diesen Familienvater sind es 338 Euro, die für die Gesundheitsvorsorge für ihn und seine Familie anfallen. Zurzeit beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, davon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Dazu kann ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent kommen. Ist der Arbeitnehmer privat krankenversichert, kommt diese Information ebenfalls in den Brutto-Netto-Rechner.
Die Rentenversicherungspflicht besteht grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Im vorliegenden Beispiel gehen 421 Euro an die Rentenkasse, das sind 18,7 Prozent vom Brutto, die jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu tragen sind. Weitere Sozialabgaben betreffen die Pflege- und die Arbeitslosenversicherung.
Steuerklassen und Freibeträge
Eheleute werden grundsätzlich zusammenveranlagt (falls sie „Gütergemeinschaft“ wählen). Sie müssen sich daher über die Aufteilung der Steuerklassen einigen. Die Steuerklasse III im vorliegenden Fall eignet sich für einen Alleinverdiener oder für den Partner, der das deutlich höhere Einkommen erzielt. Der weniger verdienende Partner erhält dann Steuerklasse V. Wenn beide etwa gleich viel verdienen, bietet sich Steuerklasse IV für beide an. Und auch Kinder werden in der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt.
Die Einkommensteuer wird in Deutschland mit einem progressiven Tarif erhoben. Der Steuersatz beginnt für Ledige bei 14 Prozent (ab 8.354 Euro) und steigt auf 42 Prozent ab einem Einkommen von 52.882 Euro. Ab einem Jahreseinkommen von 250.731 Euro gilt die Reichensteuer von 45 Prozent. Die Netto-vom-Brutto-Rechnung wird komplett mit der Kirchensteuer und dem Soli, der auch 25 Jahre nach der Deutschen Einheit weiter erhoben wird.
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