Business-Netz Logo
Brutto oder netto? Arbeitgeber schuldet grundsätzlich Bruttobetrag Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Steuern & Finanzen » Lohn & Gehalt » Brutto oder netto? Arbeitgeber schuldet grundsätzlich Bruttobetrag
  • Anzeigen
  • What links here

Brutto oder netto? Arbeitgeber schuldet grundsätzlich Bruttobetrag

29. August 2011

Brutto statt netto: Arbeitgeber muss Mitarbeitern grundsätzlich Bruttobeträge zahlen

Arbeitgeber schulden ihren Arbeitnehmern nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz grundsätzlich Brutto- und nicht Nettobeträge. Einem Mitarbeiter muss nach Auffassung der Arbeitsrichter deshalb bewusst sein, dass von den Zahlungen, die er mit dem Arbeitgeber vereinbart, immer noch der Steueranteil abgerechnet werden muss.

Arbeitgeber schuldet grundsätzlich Bruttobetrag auf www.business-netz.com 

Der Fall aus der Praxis

Eine Arbeitnehmerin schloss mit ihrem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag, in dem sich die Parteien darauf einigten, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aus krankheitsbedingten Gründen zu beenden. Gleichzeitig vereinbarten sie eine Kompensationszahlung für den Fall, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld feststellt. Dieser Fall trat dann auch ein. Nachdem der Arbeitgeber die Kompensationszahlung abzüglich der Steuern an die ehemalige Mitarbeiterin überwiesen hatte, kam es zwischen den Parteien zum Streit über die Frage, ob der Betrag brutto oder netto vereinbart war. Die Arbeitnehmerin behauptete, sie habe mit dem Arbeitgeber eine Nettozahlung vereinbart. Die vereinbarte Kompensation für den Fall des Eintritts einer Sperrfrist habe keinen Vergütungscharakter, vielmehr habe sich der Arbeitgeber verpflichtet, einen Nachteil auszugleichen. Ihr Nachteil sei der Verlust des steuerfreien Arbeitslosengeldes durch den Eintritt der Sperrzeit. Bei der vereinbarten Kompensation handele es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um Ersatz des Schadens, der ihr dadurch entstanden sei, dass sich der Arbeitgeber geweigert habe, eine Kündigung auszusprechen, weshalb in der Konsequenz eine Sperrzeit eingetreten sei. Schadenersatzrenten seien nicht steuerbar. Die ehemalige Mitarbeiterin erhob Klage.



 

Das sagt das Gericht

Ohne Erfolg. Das Gericht gab dem Arbeitgeber recht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schulde der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer grundsätzlich Bruttobeträge. Der Arbeitnehmer müsse daher grundsätzlich steuerlich berechtigte Abzüge hinnehmen. Etwas anderes gelte nur, wenn es sich aus den arbeitsvertraglichen Regelungen ergebe, denn das Steuerrecht sage nichts darüber aus, welche Partei des Arbeitsverhältnisses zivilrechtlich verpflichtet sei, die Steuer wirtschaftlich zu tragen. Ob ein Nettoentgelt zu zahlen sei, müsse durch Auslegung der maßgeblichen Regelungen ermittelt werden. Nettolohnvereinbarungen seien nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Sie müssten einen entsprechenden Willen klar erkennen lassen. Das Fehlen des Wortes "brutto" bei der Begründung einer Zahlungspflicht bedeute nicht, dass eine Nettozahlungsschuld begründet worden sei. Aus dem Begriff Kompensation folge kein Anspruch auf eine Nettozahlung. Verpflichte sich der Arbeitgeber zur Kompensation bestimmter finanzieller Nachteile, sei nichts darüber gesagt, wer von beiden - Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - wirtschaftlich betrachtet die Steuer zu tragen habe, wenn der Kompensationsbetrag steuerpflichtig sei (LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 30.06.2011, Az.: 10 Sa 124/11).

 

Netto ist ein Teil von brutto - So unterscheiden Sie brutto und netto

„Brutto“ stammt aus dem Italienischen für „hässlich“ und bedeutet mit Verpackung, vor Abzug der Kosten. Seinen Ursprung hat das Wort aber im lateinischen Begriff „brutus“ für „schwerfällig“, „unrein“.

„Netto“ stammt auch aus dem Italienischen und bedeutet „rein“, „ohne Verpackung“, „ohne das Hinzurechnen von Kosten“.

Als Faustformel einfach zu merken ist: Netto ist ein Teil von Brutto und die Differenz zu Brutto ist Tara.

 

Wichtiger Hinweis

Der Bruttolohn (auch Bruttogehalt oder Bruttoarbeitsentgelt genannt) wurde noch nicht um Steuern oder Sozialabgaben vermindert (brutto = netto + Steuern + Sozialabgaben-Arbeitnehmeranteil). Beim Bruttolohn handelt es sich also um den gesamten arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltbetrag.

Nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen ergibt sich der Nettolohn (auch Nettogehalt oder Nettoarbeitsentgelt genannt), den der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausbezahlt und Letzterem somit zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung steht. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Beträge einzubehalten und an die zuständigen Stellen abzuführen:

 

An das Finanzamt abzuführende Abgaben (Steuern):

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer

 

Sozialversicherungsbeiträge:

  • Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Beitrag zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
  • Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung


Der Arbeitgeber hat zusätzlich zum Bruttolohn noch die Arbeitgeberanteile zu den Sozialabgaben zu leisten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung muss der Arbeitgeber allein tragen.

 

Nettolohnvereinbarung ist zulässig

Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer also grundsätzlich einen Bruttolohn. Die Arbeitsvertragsparteien können aber auch eine Nettolohnvereinbarung treffen. Eine Nettolohnvereinbarung liegt vor, wenn der Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verpflichtet ist, außer dem mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Nettolohn auch die darauf entfallende Lohnsteuer sowie sonstige Annexsteuern, z. B. Kirchensteuer, Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu tragen.

 

Praxis-Tipp

Die vom Arbeitgeber übernommenen Beträge müssen dem Nettolohn zur Ermittlung der Steuer zugerechnet werden. Dabei wird die Lohnsteuer wie üblich wieder aus der Höhe des Bruttoarbeitslohnes errechnet, der infolge den nach Abzug der Lohnsteuer ausgezahlten Nettolohn ausmacht. Die erforderliche Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.

 

Nettolohnvereinbarung ändert nichts an der Steuerpflichtigkeit des Arbeitsentgelts

Beachten Sie, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers aus der Nettolohnvereinbarung nur das Innenverhältnis berührt, sodass der Arbeitnehmer selbst Schuldner der Steuern bzw. Beiträge bleibt. Die Übernahme der Steuern bzw. Beitragslasten gilt für den Arbeitnehmer als zusätzlich zu seinem Nettogehalt gezahlter Arbeitslohn.

 

Wichtiger Hinweis

Als steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn gilt hier die Summe aus ausgezahltem Nettolohn und den vom Arbeitgeber übernommenen Steuern bzw. Arbeitnehmeranteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: 10 Sa 124/11, Brutto, Bruttolohn, Netto, Nettolohnvereinbarung
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 20216 Aufrufe
Twittern
Average: 1.5 (4 votes)
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Zeugnisse

Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis Azubi und Trainee (Volontariat zum...
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für gewerbliche Arbeitnehmer (...

Verbraucher

Hilfe im Alltag: Die Rechtsschutzversicherung
  • Streitfall Mietminderung: Wie Sie als Mieter erfolgreich Ihre Miete...
  • Für Kreative – Adventskalender selbst gestalten
  • Verspätung oder Flugausfall: EU-Fluggastrechteverordnung verhilft...

Wirtschaftsrecht

Revision: Rechtsmittel gegen Urteile
  • Haftungsfalle Bedienungsanleitung: Mountainbike ist nicht für...
  • Widerrufsfalle für Händler: Ist der Messestand ein beweglicher...
  • Markenrecht: Von Anfang an ein Fall für den Fachanwalt

Tech Tricks

Vorlagen: Ein unverzichtbares Tool für kleine und große Unternehmen
  • Backups zur Datensicherung – 3 wichtige Regeln für Unternehmen
  • 3 Tipps, wie Sie Ihren Mac wieder schneller machen
  • Excel Tabelle erstellen: Datum im Diagramm korrekt darstellen

Recht & Urteile

Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite
  • Absicherung vor Veränderungen - mit Beratung und Schutz auf der...
  • Lohnfortzahlungsbetrug: Was Führungskräfte tun können
  • Wenn Mitarbeiter unter Verdacht stehen – Was können und dürfen...

Quiz

Adventsquiz: 13 Fragen zur Adventszeit
  • Quiz: Fehlerfalle englische Grammatik - Testen Sie Ihre Kenntnisse!
  • Online-Quiz: 14 Fragen zum Internationalen Frauentag
  • Quiz: Karneval, Fastnacht und Co - Sind Sie ein echter Narr?

Projektmanagement

Projektmanagement: Die 5 bedeutendsten Agile-Methoden
  • SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement

Musterschreiben

Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: Umstellung auf SEPA Basislastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Firmenlastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Basislastschrift-Mandat
  • Musterschreiben: Kündigung Fitnessstudio

Karrierefrauen

Karrierekiller Körpersignale: Falsche Körpersignale bremsen Ihre Karriere
  • Internationaler Frauentag – auch für Unternehmen wichtig
  • Karriere ab 50: So meistern Sie die Herausforderungen
  • Jobwechsel – Warum Frauen jetzt eine berufliche Veränderung ins Auge...

Lohn & Gehalt

Netto-Lohn als Angestellter richtig berechnen - So gehts!
  • Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
  • Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen

Karriereentwicklung

IT-Weiterbildung im Beruf: Neue Chancen und Möglichkeiten für die Karriere
  • Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie...
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr – und für Ihre Karriere
  • Die gläserne Decke durchbrechen: 5 Tipps für die Karriereplanung

Einkommensteuer

Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
  • Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s

Geld & Kredit

Die Schlüsselrolle von Kreditvermittlern im Finanzmarkt: Ein umfassender Leitfaden
  • Ist die FTX-Kryptobörse bald wieder online?
  • Ethereum: Was steckt hinter dieser Kryptowährung?
  • Business gründen: So viel Startkapital benötigen Sie

Arbeitsblätter

Arbeitsblatt: SWOT-Analyse
  • Arbeitsblatt: 4-Stunden-Arbeitstag
  • Arbeitsblatt: Strukturierung Ihrer Rede mit der EMMA-Analyse
  • Arbeitsblatt: Selbstbewertung Ihres Telefonats

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Arbeitsverträge

Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job – Geringfügige...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung...

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Work-Life-Balance

Fitness im digitalen Zeitalter: Der transformative Einfluss von Influencern auf Fitness und...
  • Vom Schenken und sich beschenken lassen – eine kleine...
  • Eine kurze Weihnachtsgeschichte
  • Richtig sitzen: zu Hause, unterwegs, im Büro
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten