Weiterbildungen für den langfristigen Erfolg als Selbstständiger
Die Konkurrenz schläft nicht! Der Spruch klingt banal, dennoch können Selbstständige ein Lied davon singen. Jeder von ihnen weiß, dass es nicht reicht, fleißig zu arbeiten und zu investieren. Sich zu behaupten bedeutet auch, auf dem neusten Stand des Wissens zu sein. Anders gesagt: Weiterbildung ist kein Luxus, sondern ein unverzichtbarer Teil des Geschäftes.
Lernen und nochmals Lernen
Dauerhafter Erfolg im Geschäftsleben kommt davon, jeden Tag ein Stück voranzugehen. Lernen und nochmals Lernen gehört unweigerlich dazu. Dabei ist es egal, welcher Branche der Einzelne zugehört. Der Wissensschatz der Menschheit entwickelt sich in rasantem Tempo. Nach aktuellen Schätzungen verdoppelt er sich mit alle 5 bis 12 Jahre. Dem einher geht die Einführung neuer Technologien, Maschinen, und Werkstoffe.
Jedem sollte klar sein: Wer auf dem Stand dereinst erworbener Kenntnisse verharrt, hat im Wettbewerb verloren. Das betrifft theoretisch-technisches Wissen, genauso wie Kompetenzen in der Verwaltung, im Vertrieb sowie hinsichtlich der Gesetze und Verordnungen. Bei all dem Wust des Neuen wäre für manchen sogar überlegenswert, seinen Wirkungskreis einzugrenzen und sich auf ein bestimmtes Gebiet zu spezialisieren. Dadurch kann er in puncto Bildung Schwerpunkte setzen und fachlich sowie qualitätsmäßig gegenüber Mitbewerbern punkten.
Weiterbildung selber finanzieren oder fördern lassen?
Im Gegensatz zu festangestellten Mitarbeitern muss der Selbstständige seine Weiterbildung größtenteils selber finanzieren. Das kann er aus dem Betriebsvermögen tun bzw. er oder sie nimmt dazu ein Darlehen auf. Am besten geht das über einen sogenannten "Kredit zur freien Verfügung". Vorher allerdings sollten Kreditnehmer die Bedingungen sowie Zinsen der einzelnen Banken genau verglichen. Um Zeit und Geld zu sparen, macht man das günstigerweise auf einem renommierten Vergleichsportal. Ist der Kredit ausgezahlt, bleiben die Unternehmer selbstverständlich nicht auf Raten und Zinsen sitzen. Sämtliche Kosten der Bildungsmaßnahme können sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Das trifft ebenfalls zu, wenn Sie eines der staatlichen Förderprogramme in Anspruch nehmen:
1. Die Bildungsprämie und
2. das Aufstiegs BAföG (als Nachfolgeprogramm des Meister BAföG).
Auch hier heißt es, genau zu prüfen, für wen welches Programm infrage kommt. Während bei der Bildungsprämie nur Selbstständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 20.000 Euro berücksichtigt werden, können das BAföG alle, unabhängig vom Alter und Einkommen beantragen.
Bildungsangebote in reicher Auswahl
Das Aufstiegs-BAföG sollten hauptsächlich Selbstständige in Anspruch nehmen, die sich zum Meister, Betriebs- bzw. Fachwirt qualifizieren möchten. Das geschieht entweder in Voll- oder Teilzeit an Ausbildungsstätten der Industrie- und Handelskammern sowie an entsprechenden Fach- bzw. Fernakademien.
Doch nicht nur an diesen Einrichtungen haben Selbstständige die Möglichkeit, sich weiterzubilden. Die Palette der Anbieter mit und ohne (IHK)-Abschluss ist breit gefächert. Besonders das Internet bietet in der Hinsicht eine Menge Alternativen. Interessenten können zum Beispiel Online-Kurse kaufen und sie in freier Zeiteinteilung zu Hause abarbeiten. Oder sie buchen Webinare, die sie zu festen Terminen besuchen. Sogar kostenlos geht im World Wide Web viel. Wer sucht, findet eine ganze Palette an Tutorials, Blogs, Vorträgen und Podiumsdiskussionen, die er ohne Antrag und Anmeldung nutzen darf.
Eine gute Adresse hierfür ist die Zukunftswerkstatt von Google, in der die User einiges über Online-Marketing, Online-Geschäftsaufbau und Kommunikation lernen können. Alles in allem gibt es für Selbstständige also Angebote genug, sich für den Geschäftserfolg weiterzubilden.
Was bleibt, ist die Zeit und der Wille. Wägen Sie bei jedem Ihrer Weiterbildungsziele Nutzen und Aufwand ab. Nur so werden Sie eine richtige Entscheidung treffen können. Dieses Arbeitsblatt: Nutzen-Aufwand-Analyse für Ihre Weiterbildung unterstützt Sie dabei.
- Kommentieren
- 10253 Aufrufe