Gehaltskürzung durch Arbeitgeber: 3 Tipps, wie Sie reagieren sollten
Lohnkürzungen durch Arbeitgeber: Handeln Sie, aber mit Bedacht
Ihr Vorgesetzter hat Sie zu einem Gespräch gebeten – und Ihnen einen Fakt mitteilt: Ab nächsten Monat ist von Seiten des Arbeitgebers eine Gehaltskürzung in Höhe von … Euro vorgesehen. Eine schlechte Nachricht, die Sie erst einmal mental einordnen müssen. Und damit Ihnen dies besser gelingt, sollten Sie in sachlichem Ton nach dem „Warum“ fragen: „Bitte erläutern Sie mir diesen Schritt. Weshalb wurde vorgesehen, mein Gehalt (oder Lohn) zu kürzen?“
Die Antworten, in denen Ihr Vorgesetzter Ihnen die Gründe detailliert erläutert, helfen Ihnen, Ihre weitere Vorgehensweise auf diese Lohnminderung durch den Arbeitgeber abzustimmen. Denn (ver-)handeln müssen Sie nach solch einer Eröffnung – aber mit klugem Kopf und auch am besten zu einem späteren Zeitpunkt. „Danke, dass Sie mir die Gründe dargelegt haben. Allerdings möchte ich erst in Ruhe über diesen Sachverhalt nachdenken. Ich werde Sie in den nächsten Tag um ein weiteres Gespräch bitten.“
Gehaltskürzung durch Arbeitgeber: 3 Tricks, wie Sie souverän mit dieser Situation umgehen
Trick 1: Bei einer Gehaltskürzung das Arbeitsrecht zu Rate ziehen
Prüfen Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Suchen Sie bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Rat. Lassen Sie sich Ihre Frage „Darf der Arbeitgeber das Gehalt (bzw. den Lohn) kürzen?“ beantworten. Bitten Sie um Auskunft, ob rechtliche Maßnahmen sinnvoll wären und welche diese wären. Oder wie Sie auf eine mögliche Änderungskündigung reagieren sollten. Sichern Sie sich durch diese Informationen ab.
Trick 2: Zeitlich befristete Lohnkürzung durch Arbeitgeber fixieren
Oftmals liegt der Grund für die Kürzung Ihres Gehaltes in äußeren Umständen: Eine Wirtschafts- oder Finanzkrise hat das Unternehmen getroffen. Vielleicht ist auch der Umsatz in der gesamten Branche zusammengebrochen. Vielleicht hat aber auch ein Naturereignis, wie Hochwasser, das Unternehmen geschädigt, so dass schwerwiegende wirtschaftliche Probleme entstanden sind. Um diese äußeren Umstände bestmöglich zu meistern, greifen viele Unternehmen zu einem Mittel: Der Kurzarbeit, um so eine Gehaltskürzung möglich zu machen.
Als Arbeitnehmer und Mitarbeiter wird Ihnen natürlich am Erhalt Ihres Arbeitsplatzes gelegen sein. Deshalb werden Sie diese Maßnahme akzeptieren. Allerdings sollten Sie diese zeitlich befristete Regelung umgehend schriftlich fixieren lassen. Da Sie Ihren Anspruch auf Ihr Gehalt nicht aufgeben, sondern bedingt durch die äußeren Umstände nur zeitlich ruhen lassen.
Trick 3: Äußere Umstände analysieren
Verschaffen Sie sich Informationen über die künftige Entwicklung in Ihrem Unternehmen, in der Branche und auf dem Weltmarkt. Prüfen Sie in Ruhe,
- ob alle Branchen beispielsweise von der Wirtschaftskrise betroffen sind.
- ob es andere Unternehmen gibt, die optimaler aufgestellt sind.
- ob die Schwäche Ihres Arbeitgebers auf interne Fehlplanungen zurückzuführen ist.
- welche Pläne zur Krisenbewältigung Ihr Arbeitgeber vorlegt – und ob diese nachhaltig sind.
- ob es zukunftsträchtigere und krisenfestere Branchen bzw. Unternehmen gibt, zu denen Sie wechseln sollten.
- wie der Arbeitsmarkt sich zurzeit präsentiert und welche Chancen Sie auf diesem haben.
- ob Sie mittel- und langfristig einen Wechsel zu einem anderen Unternehmen als Ziel definieren und entsprechende Schritte umsetzen wollen.
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