Google Bewertungen löschen: So gehts!
Ist man mit seinem Geschäft auf Google vertreten, dann ist es gar nicht so unwahrscheinlich, irgendwann eine schlechte und dazu noch ungerechtfertigte Bewertung zu erhalten.
Um ein solches Problem aus dem Weg zu räumen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, ohne dass es gleich sehr teuer werden muss. In einigen Fällen bleibt einem aber auch ein Anwalt nicht erspart, um eine unerwünschte Rezension entfernen zu lassen. Denn über 70 Prozent der Kunden im Internet lassen sich durch Kundenbewertungen entweder positiv oder negativ beeinflussen. Doch wie geht man am besten vor, wenn man eine Bewertung auf Google löschen möchte?
Grundsätzliche Rechtslage zu Rezensionen: Diese Gründe rechtfertigen eine Löschung bei Google
Verstößt eine Rezension entweder gegen geltendes Recht oder gegen die Google-Richtlinien, kann die Bewertung bei Google gemeldet und eine Löschung beantragt werden.
Doch was bedeutet "bei Verstoß gegen geltendes Recht"?
Beruht eine Bewertung nachweislich auf falschen Tatsachen, verstößt diese gegen geltendes Recht und ist damit unzulässig. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Bewertung für ein Online-Geschäft abgegeben wird, obwohl diese Person gar nicht Kunde war. Auch wenn eine Bewertung Schmähkritik enthält, ist diese unzulässig. Schmähkritik hat lediglich zum Ziel, die angesprochene Entität herabzusetzen und geht in Richtung Beleidigung.
Die Google-Richtlinien enthalten auch einige Gründe für unzulässige Bewertungen, die dazu führen können, dass die Löschung einer Google-Rezension beantragt werden kann.
Folgende Gründe gibt Google dazu an:
- Werbung, Spam oder falsche Inhalte
- Nicht themenbezogene Inhalte
- Illegale oder eingeschränkt zulässige Inhalte
- Sexuelle oder anstößige Inhalte
- Beleidigungen, Belästigungen und Mobbing
- Identitätsdiebstahl
- Interessenkonflikte
Schritt-für-Schritt-Anleitung um eine Google Rezension ohne Anwalt löschen zu lassen
Der Nachteil, ohne Anwalt eine Google Rezension löschen zu lassen, liegt in den eher niedrigeren Erfolgschancen und der meist längeren Zeit, bis etwas geschieht. Man ist also eine Zeit lang der negativen Rezension hilflos ausgesetzt. Der Vorteil liegt hingegen darin, dass das Ganze ohne Kosten verbunden ist.
Anleitung, um eine Bewertung im Unternehmensprofil zu melden:
- Anmelden beim Google-My-Business-Profil
- Gegebenenfalls Standort auswählen
- Kategorie "Rezensionen" auswählen
- Die betreffende Rezension auswählen und auf die drei Punkte klicken
- Die Bewertung melden
- Google-Formular ausfüllen und Begründung schreiben
Anleitung, um eine Bewertung auf Google Maps zu melden:
- Maps öffnen
- Den entsprechenden Eintrag suchen
- Die Fahne anklicken
- Die Bewertung melden
- Google-Formular ausfüllen und Begründung schreiben
Alternativ kann eine Bewertung auch direkt über das von Google bereitgestellte Formular gemeldet werden. Der Verstoß muss auch in diesem Fall begründet werden. Der Antrag muss im nächsten Schritt digital signiert- und an die Rechtsabteilung von Google gesendet werden.
Wann sollte man einen Anwalt einschalten und welche Kosten können dabei entstehen?
Hat man vielleicht schon die erforderlichen Schritte auf Google korrekt durchgeführt, um eine unzulässige Rezension zu melden, jedoch ohne Erfolg, dann sollte man unter gewissen Umständen abwägen, ob sich ein Anwalt lohnen könnte. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Unternehmensruf aufgrund der negativen Rezension auf Google gefährdet ist und im schlimmsten Fall sogar Umsatzeinbußen zu erwarten sind.
Es gibt spezialisierte Anwälte im IT-Recht, die hier professionell und schnell vorgehen können. Der Anwalt wird in dem Schreiben an Google sicherstellen, dass die nötigen Beweise beziehungsweise erfolgswirksamen Begründungen korrekt benannt werden.
Als Richtwert kann mit einem Mindesthonorar von 150 Euro netto und aufwärts gerechnet werden. Hat man eine Unternehmensrechtsschutzversicherung wird diese gegebenenfalls die Kosten übernehmen. Zu beachten ist jedoch die individuelle Selbstbeteiligung, die in aller Regel anfällt.
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